Aargauischer Anwaltsverband
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Anwaltstarif

Das Honorar des Anwaltes für seine Tätigkeit (Beratung, Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren) richtet sich grundsätzlich nach der zwischen dem Anwalt und seinem Klienten zu treffenden Honorarvereinbarung. Ist der Anwalt als amtlicher Verteidiger oder als unentgeltlicher Rechtsvertreter eingesetzt, richtet sich seine Vergütung nach dem staatlichen Tarif (Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif, AnwT) vom 10. November 1987). In diesen Fällen ist der Klient von der Bezahlung des Anwaltshonorars vorerst entbunden, doch kann die Staatskasse dieses zurückfordern, wenn die Voraussetzungen hiefür erfüllt sind.


Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif)

Aargauischer Anwaltsverband, Frey-Herosé-Strasse 20, 5001 Aarau
Telefon 062 823 40 50 Telefax 062 823 40 51 E-Mail info@anwaltsverband-ag.ch